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Eingangsrechnungen (Lieferantenrechnungen), Ausgangsrechnungen (Kundenrechnungen), Kassenbelege (Barausgaben, -einnahmen), Kontoauszüge und und und.....

Mit uns reduziert sich Ihr Aufwand für die Buchhaltung. Sie sammeln einfach die Belege, geordnet oder ungeordnet. Die Belegbewertung und das Buchen übernehmen wir, bei Unklarheiten in Rücksprache mit Ihnen.

Der Wechsel zu uns ist schnell erledigt. Sparen Sie ab sofort bares Geld und lassen Sie uns die Arbeit machen. Wir benötigen einmalig folgende Unterlagen von Ihnen:

» Firmenstammdatenblatt

» Bei einem Wechsel während des Jahres benötigen wir die letzte Summen- und Saldenliste, damit wir die bereits aufgelaufenen Werte berücksichtigen können

Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig sein, beantragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt eine Dauerfristverlängerung.

Um eine optimale Dienstleistung anbieten zu können, benötigen wir Ihre Unterlagen bis zum 5. des Folgemonats. Denn nur durch die pünktliche Abgabe Ihrer Buchungsunterlagen kann die Einhaltung aller vom Finanzamt vorgegebenen Fristen und Termine gewährleistet werden. 


Damit Sie jederzeit über Ihre Situation auf dem Laufenden sind, erhalten Sie alle Auswertungen sofort gedruckt und gehen keinen langen Weg über Rechenzentren. Wegen der optischen und sachlichen Gliederung der Auswertungen/Ausdrucke, sind Ihre Zahlen schnell und unkompliziert zu lesen.


Vielen Firmen fehlt die Zeit, sich adäquat um die Auswertung offener Kundenrechnungen zu kümmern. Dadurch entstehen häufig Liquiditätsengpässe, die im schlimmsten Fall sogar zu Insolvenz führen kann.

Sobald wir Ihre Ausgangsrechnungen sowie sämtliche Zahlungen verbucht haben, erhalten Sie eine Aufstellung der offenen Posten. So können Sie in angemessenen Abständen Zahlungserinnerungen versenden.

Die Offene-Posten-Liste lässt Ihnen die Möglichkeit selber zu entscheiden, welcher Kunde gemahnt wird und welcher nicht. Denn Ihren guten Kunden werden Sie eher etwas entgegen kommen wollen.

Auf Wunsch übernehmen wir auch das Mahnwesen oder erinnern Ihre Kunden telefonisch an noch ausstehende Zahlungen. Und das selbstverständlich in einer Form, dass sich Ihre Kunden auch bei der ersten Erinnerung nicht auf den Schlips getreten fühlen.

Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienste werden extra berechnet.


Wir erfassen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung. Ihr Steuerberater kann den Jahresabschluss darauf aufbauen; doppelter Erfassungsaufwand entfällt - eine entsprechende Schnittstelle zu Datev ist gegeben.

Nachdem Ihr Steuerberater die Jahresabschlussbuchungen erstellt hat, erfassen wir für Sie die Buchungen. Nach dem Steuerberatergesetz (StBerG) ist es uns nicht erlaubt, die Buchungssätze zu erstellen.

Je nach Veranlagung durch das Finanzamt wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder quartalsmäßig) bzw. monatlich die Lohnsteuer-Anmeldung im modernen ELSTER-Verfahren übertragen.


Innerhalb eines Radius von 5 km vom Betriebssitz gerechnet ist die Abholung und Zustellung kostenlos! Bei überregionalen Mandanten erfolgt der Belegaustausch auf dem Postweg. 


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