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Die Auslagerung lohnt sich für jede Betriebsgröße. Die aufgeführten Vorteile ergeben sich immer - egal wie groß das Unter­nehmen ist. Für Betriebe mit weniger als 50 Mitar­beitern lässt sich eine eigene Lohnab­teilung weder logisch noch finan­ziell vertreten. Damit Sie das aber Schwarz auf Weiß überprüfen können, haben wir Ihnen dieses Rechen­beispiel erstellt. 

Für unsere Beis­piel­rechnung legen wir für einen ausge­bildeten Lohn- und Finanzbuch­halter ein Bruttogehalt von 3000,00 Euro (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für eine 40-Stunden-Woche, also 173,33 Stunden/Monat, zu Grunde. Die Lohnnebe­nkosten für Arbeit­geberanteile zur Sozial­versicherung betragen ca. 22% und für Feiertage, Urlaub und Krankheit kalkulieren wir pauschal ca. 20%. Daraus ergibt sich dann:


Bruttogehalt 3000,00 Euro

AG-Anteile SV + 660,00 Euro

Url./Feiertg./Krank + 600,00 Euro

___________

Gesamt­kosten 4260,00 Euro


Mit den ange­gebenen Personal­ressourcen von einem Mitar­beiter lassen sich ca. 300 Lohnab­rech­nungen im Monat fertigen bei einem Durch­schnittspreis für die Erstellung von Lohn- und Gehalt­sabrech­nungen von 10,- € pro Mitar­beiter pro Monat. Diesen zu Grunde gelegt, ergäbe sich ein Preis von 3000,00 € in einem einzigen Monat!

Beim Outsourcing sind die Kosten um 1260,00 € im Monat geringer. Tatsächlich fallen die Einsparungen tenden­ziell noch höher aus - bei Betrieben mit weniger als 300 Beschäftigten ohnehin. Dabei sind bisher nur die Personal­kosten berücksichtigt. Hierzu kämen jedoch noch die Kosten für den Arbeitsplatz, Soft- und Hardware, Wartungsgebühren, Miete und Strom.

Diese Berech­nungen geben natürlich nur einen Trend wieder. Eine präzise Feststellung der Einsparmöglich­keiten lässt sich nur mit echten Zahlen treffen.
Zudem ist ein weiteres Problem zu beachten: Es gibt in diesem Modell in dem Betrieb nur eine/n Lohnbuch­halter/in. Sollte diese/r ausfallen, wird keine Entge­ltab­rechnung mehr erstellt. Es entsteht zudem eine Situation, in welcher sich der Betrieb auf Grund der nicht vorhan­denen personellen Redundanz in eine starke Abhängigkeit von diesem/r Mitar­beiter/in begibt. Eine solche Situation ist für jedes Unter­nehmen sehr gefährlich.

Fazit: Die interne Abrech­nungs­erstellung birgt nicht nur in finan­zieller Hinsicht einige Risiken in sich.


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